superprovisorisch

superprovisorisch
su|per|pro|vi|so|risch 〈[-vi-] Adj.; schweiz.; Rechtsw.〉 (bei einem gerichtlichen Verfahren) die vorherige Anhörung der Gegenpartei ausschließend ● eine \superprovisorische Verfügung; \superprovisorische Sperre des Mittelstürmers

Universal-Lexikon. 2012.

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